
Denkzeit nach richterlicher Weisung 
 Denkzeitpräventiv 
 Denkzeit für den Strafvollzug 

|

Denkzeit-Programme : Denkzeit nach richerterlicher Weisung

Denkzeit nach richterlicher Weisung
Bereits seit 1999 werden Berliner Jugendliche vom Jugendrichter (nach § 10 JGG) zur Teilnahme an einem Denkzeit-Training verurteilt. Inzwischen hat sich das Training auch in anderen Bundesländern bewährt und wird zunehmend nachgefragt.
Zunächst arbeitet der Jugendliche mit „seinem“ Trainer zwei Mal pro Woche am Manual; später (im freien Training) findet nur noch ein Trainingstermin pro Woche statt. Daraus ergibt sich bei 40 Einzelsitzungen eine Laufzeit von ca. 9 Monaten
|
 |
|